AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge, die zwischen der P & S Janssen GbR (Auftragnehmer) und ihrem Auftraggeber abgeschlossen werden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen eines Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

II. Angebote / Auftragserteilung
1. Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung unverbindlich und freibleibend.
2. Die zu dem Vertragsverhältnis gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich die P & S Janssen GbR Eigentums- und Urheberrecht vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die P & S Janssen GbR ist verpflichtet, vom Auftraggeber als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
3. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer.

III. Preise
1. Die Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk zzgl. Verpackungskosten und der Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
2. Die P & S Janssen GbR behält sich für noch nicht gelieferte Mengen eine Erhöhung des vereinbarten Preises vor, wenn aufgrund einer Änderung der Rohstoff- und / oder Wirtschaftslage Umstände eintreten, die die Herstellung und / oder den Einkauf des betreffenden Erzeugnisses wesentlich gegenüber dem Zeitpunkt der Preisvereinbarung verteuern.

IV. Zahlung
1. Rechnungen der P & S Janssen GbR werden, wenn nicht anders vereinbart, 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig.
2. Bei Überschreitung des in der Rechnung angegebenen Zahlungstermins befindet sich der Auftraggeber in Verzug.
3. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von der P & S Janssen GbR bestrittener Gegenansprüche des Auftraggebers sind nicht statthaft.

V. Ausführung der Lieferung, Lieferfristen und -termine
1. Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Selbstbelieferung ist durch uns verschuldet.
2. Angaben zu Lieferzeiten sind annähernd. Lieferfristen gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Verpflichtungen des Auftraggebers. 
3. Für die Einhaltung von Lieferfristen und -terminen ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk maßgebend. Sie gelten als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesandt werden kann oder eintrifft.
4. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die P & S Janssen GbR, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dies gilt auch dann, wenn solche Ereignisse während eines vorliegenden Verzuges eintreten. Der höheren Gewalt stehen währungs-, handelspolitische und sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, von uns nicht verschuldete Betriebsstörungen (z.B. Feuer, Maschinenbruch, Rohstoff- oder Energiemangel), Behinderung der Verkehrswege, Verzögerung bei der Einfuhr-/Zollabfertigung sowie alle sonstigen Umstände gleich, welche ohne von der P & S Janssen GbR verschuldet zu sein, die Lieferungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Umstände bei der P & S Janssen GbR oder einem Vorlieferanten eintreten.

VI. Versand, Gefahrübergang und Entgegennahme
Bei Lieferung erfolgt der Versand ab Werk P & S Janssen GbR auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die P & S Janssen GbR ist zu Teillieferungen berechtigt. Kann die Lieferung aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem ihm die Anzeige über die Lieferbereitschaft zugegangen ist. Die Annahme der Lieferung oder Leistung durch den Auftraggeber hat nach angezeigter Fertigstellung / Versandbereitschaft ohne schuldhafte Verzögerung zu erfolgen. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teillieferungen.

VII. Eigentumsvorbehalt
1. Für Unternehmer gilt:
1.1 Die P & S Janssen GbR behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit die P & S Janssen GbR Forderungen gegenüber dem Auftraggeber in laufender Rechnung bucht (Kontokorrent-Vorbehalt).
1.2 Wird der Liefergegenstand mit anderen Waren untrennbar vermischt, vermengt oder verbunden, so erlangt die P & S Janssen GbR Miteigentum an der einheitlichen Sache zu einem Anteil, der den Wert des Liefergegenstandes im Verhältnis zu dem der diesen vermischten oder verbundenen Waren im Zeitpunkt der Vermischung oder Vermengung entspricht.

2. Für Auftraggeber, die nicht Unternehmer sind, gilt:
2.1 Die P & S Janssen GbR behält sich das Eigentum / Miteigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages vor.
2.2 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den Liefergegenstand ohne Zustimmung der P & S Janssen GbR weiter zu veräußern oder mit anderen Sachen zu vermengen, zu vermischen oder zu verbinden, solange er die Forderung unter Ziffer 2.1 der P & S Janssen GbR nicht bezahlt hat.

3. Für alle Auftraggeber gilt:
3.1 Tritt die P & S Janssen GbR wegen vom Auftraggeber zu vertretenen vertragswidrigen Verhaltens vom Vertrag zurück, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Kosten (Ersatzteile, Montagekosten, Frachtkosten, etc.) zzgl. MwSt. zu tragen, abzüglich evtl. Verwertungserlös.
3.2 Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der P & S Janssen GbR über.

VIII. Sach- / Rechtsmängel, Mängelrügen, Gewährleistung
1. Ansprüche eines Kaufmanns gegen die P & S Janssen GbR wegen Mängel setzen voraus, dass die Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten des §377 HGB beachtet wurden.
2. Ist der Auftraggeber nicht Kaufmann, so setzen Ansprüche wegen Sach- und / oder Rechtsmängel bei erkennbaren Mängeln eine unverzügliche Rüge nach Ablieferung und bei verborgenen Mängeln eine unverzügliche Rüge nach Entdeckung (innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist) voraus.
3. Die P & S Janssen GbR behält sich in Mengen, Maßen und Formen die handelsüblichen Spielräume und Abweichungen vor. Kleine Abweichungen in Maß und Ausführung gegenüber einer Mustersendung sowie kleine unschädliche Fehler, wie Flugrost u. ä., berechtigt nicht zu Beanstandungen.
4. Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen ist die P & S Janssen GbR zur Nacherfüllung verpflichtet. Dabei ist sie berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Auftraggebers die Art der Nacherfüllung (Mängelbeseitigung, Ersatzlieferung gegen Rückgabe der beanstandeten Ware) festzulegen. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Auftraggeber nach seiner Wahl den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
5. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Das gilt nicht, wenn der Auftraggeber uns den Mangel nicht rechtzeitig gemäß den vorstehenden Bestimmungen angezeigt hat. Garantien erhält der Auftraggeber durch uns -sofern nichts anderes vereinbart ist- nicht.
6. Bei Änderungen seitens des Auftraggebers an gelieferten Maschinen / -komponenten, die nicht durch die P & S Janssen GbR genehmigt wurden, sowie bei unsachgemäßer Handhabung, unsachgemäßer Reparatur- bzw. Instandhaltungsarbeiten oder unsachgemäßen Wartungsarbeiten entfällt jegliche Gewährleistung.
7. Verschleißteile unterliegend nicht der Gewährleistung.

IX. Allgemeine Haftungsbeschränkung
1. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchen Rechtsgründen, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubten Handlungen, sind ausgeschlossen. Das gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere
- in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit
- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- wegen einer vereinbarten Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes
- bei sonstiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, in diesem Fall ist der Anspruch auf Ersatz des Schadens auf den typischerweise
  eintretenden Schaden begrenzt.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
2. Die Haftung ist ausgeschlossen, sofern der Mangel auf unsachgemäße Behandlung oder Verwendung, unzulässige Änderung oder Nachbearbeitung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebnahme durch den Auftraggeber, bzw. diesem zuzurechnende Dritte zurückzuführen ist. Die Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

X. Anwendbares Recht, Gerichtstand, Teilnichtigkeit
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der P & S Janssen GbR und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Ausschließlicher Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Gerichtstand Norden im Landgerichtsbezirk Aurich.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl bestehen. Nebenabreden und Änderungen bedürfen immer der schriftlichen Bestätigung.


Stand 04 / 2020

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